Die Aufnahmegebühr für neue Mitglieder beträgt einmalig 20,- Euro inklusive 19% Mehrwertsteuer. Bei zusammenveranlagten Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartnerschaften wird für die Aufnahme des Ehegatten bzw. des Lebenspartners keine Aufnahmegebühr erhoben.
Bei zusammenveranlagten Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartnerschaften werden alle Brutto Einnahmen des betreffenden Besteuerungsjahres zusammengerechnet und nur ein Mitgliedsbeitrag erhoben, sofern beide Ehegatten bzw. Lebenspartner Mitglied sind. In unserer Beitragsordnung finden Sie die Tabelle mit der entsprechenden Bemessungsgrundlage
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