Als Mitglied unseres Lohnsteuerhilfevereins profitieren Sie von vielen Vorteilen. Bei welchen Themen wir Sie beraten und welche Personengruppen bei uns Mitglied werden können, erfahren Sie hier. Alle unsere Leistungen sind bereits durch den teilweise steuerlich abzugsfähigen Mitgliedsbeitrag abgegolten, so dass Sie unsere Leistungen das ganze Jahr über ohne zusätzliche Kosten nutzen können.
Möchten auch Sie unsere Leistungen in Anspruch nehmen oder haben Sie Fragen, so wenden Sie sich bitte an uns.
Wir beraten unsere Mitglieder gemäß § 4 Nr. 11 StBerG
Als Arbeitnehmer sind Sie zur Abgabe verpflichtet, wenn Sie im letzten Jahr:
Für das Steuerjahr 2019 ist die Frist der 31.07.2020. Wenn wir die Steuererklärung für Sie übernehmen, dann haben wir bis zum 28.02.2021 Zeit.
Für das Steuerjahr 2020 ist die Frist der 31.07.2021. Wenn wir die Steuererklärung übernehmen, dann haben wir bis zum 28.02.2022 Zeit.
Bis zu einem Betrag von 100 Euro können die Kosten in voller Höhe als Werbungskosten beziehungsweise Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Bei Beträgen zwischen 101 und 200 Euro können 100 Euro davon als Werbungskosten oder Betriebsausgaben ohne Nachweis abgesetzt werden. Bei höheren Kosten kann die Hälfte der Ausgaben eintragen werden.
Bei uns erhalten Sie eine Mitgliedschaft bereits ab 55 Euro pro Jahr. Im Mitgliedsbeitrag ist dabei nicht nur eine jährliche Steuererklärung enthalten sondern auch alle Beratungsleistungen. Hier geht es zu unserer Beitragsordnung.
Lohnsteuerberatungsteam e.V.
Lohnsteuerhilfeverein
Mülheimer Str. 38
51375 Leverkusen
Telefon: 0214 20 60 515
E-Mail: info@steuerhilfeteam.de
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